Wahlkommission

Die direkte und geheime Wahl der Gemeindeorgane wird gemäß der Satzung 1 Mal alle drei Jahre durchgeführt. Gewählt werden:

  • Vorstand aus 5 Mitgliedern und 3 Ersatzmitgliedern
  • Revisionskommission aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern
  • Schiedsgericht aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern

Hauptaufgaben der Wahlkommission sind:

  • Durchführung der alle drei Jahre stattfindenden Wahlen der Gemeindeorgane
  • Prüfung der Wahlbewerber auf Entsprechung den Anforderungen der Satzung
  • Organisation der Versendung der Einladungen zur Teilnahme an der Wahlversammlung und an der Wahl
  • Organisation der Treffen der Gemeindemitglieder mit den Wahlbewerbern
  • Bearbeitung der Einsprüche hinsichtlich der Durchführung und Vorbereitung der Wahl sowie entsprechende Beschlussfassung

Zusammensetzung und Zuständigkeiten

Die Wahlkommission hat nach der Satzung bis 15 Mitglieder. In der Sitzung wählt die Wahlkommission einen Vorsitzenden, seinen Stellvertreter, einen Sekretär und verteilt Zuständigkeiten.

Aufgaben im Zeitraum zwischen den Wahlen der Gemeindeorgane:

  • Aktualisierung der Datenbanken der Gemeindemitglieder
  • Durchführung von Umfragen und Vergleich der Angaben mit dem Ziel, die statistischen Daten über die Gemeindemitglieder zu aktualisieren, wie z.B.: Bildung, Beruf, Bezug der Sozialhilfe usw. (auf Beschluss des Vorstandes)
  • Auszählung und Bewertung von Stimmen bei Beschlussfassungen während der Hauptversammlung (auf Beschluss der Hauptversammlung)

 Grshimalo Iryna (Vorsitzende)

 Deyneko Alla (Stellvertretende Vorsitzende)