Beschluss des Vorstandes vom 16.03.2020. Ergänzung und Anpassung an die geltende offizielle Einschränkung des öffentlichen Lebens.
Die Arbeit aller Abteilungen der IKG Schwaben-Augsburg sowie die Abhaltung der G’ttesdienste und religiöser Feier wird bis auf weiteres eingestellt. Die im Beschluss vom 16.03.2020 genannte Frist bis zum 31.03.2020 verliert hiermit seine Gültigkeit.
Die Ergänzung des Beschlusses vom 16.03.2020 ergeht aus der geltenden Einschränkung des öffentlichen / sozialen und religiösen Lebens der Stadt Augsburg und des Freistaates Bayern.
Augsburg, den 20. März 2020.
Aufgrund der verbindlichen Vorgabe der Bayerische Staatsregierung und des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern K.d.ö.R sind keine Zusammenkünfte von Religionsgemeinschaften mehr erlaubt. Diese Anordnung hat Auswirkungen auf unsere G’ttesdienste.
MATZOTVERKAUF UND WEINVERKAUF ab 16.03.2020 „auf unbestimmte Zeit“ geschlossen wird.
Ab 16.03.2020 müssen wir daher die G’ttesdienste und jegliche religiöse Versammlung auch in der Synagoge einstellen
Leider sind wir auch gezwungen, unser Seder-Abend am 8. April 2020 abzusagen.
Alle Aktivitäten werden eingestellt
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