Wir helfen Jüdinnen und Juden (Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine) – Unterstützung bei der Vorbereitung eines Aufnahmeantrags für Aufnahme als jüdischer Zuwanderer

Für Jüdinnen und Juden aus der Ukraine, die in Deutschland angekommen sind oder demnächst ankommen:

Wenn Sie Unterstützung bei der Vorbereitung auf das bevorstehende Antragsverfahren im Rahmen der vereinfachten jüdischen Zuwanderung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

In der Gemeinde wurde eine Arbeitsgruppe für die Bearbeitung von Anträgen auf jüdische Zuwanderung gegründet, deren Aufgaben darin bestehen, Dokumente von Antragstellern anzunehmen (Antragsformulare, Checklisten und andere antragsbegründenden Unterlagen u.a. in Original) und zu prüfen, ob der entsprechende Antrag samt aller notwendigen Unterlagen vollständig vorliegt, sowie eine Vorprüfung vorzunehmen, ob eine Antragsberechtigung besteht.
Wenn eine Antragsberechtigung nicht vorliegt, wird von einer Antragstellung abgeraten. Nach der Überprüfung der Unterlagen wird von einer zuständigen Person eine Empfangsbestätigung ausgehändigt.

Anschließend werden die Anträge mit allen antragsbegründenden Unterlagen zur weiteren Bearbeitung bzw. Prüfung an die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) weitergeleitet. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die jüdische Zuwanderung erfüllt sind, trifft weder die Jüdische Gemeinde noch die ZWST, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Kontaktperson:
Frau InnaTarasiuk, Leiterin der Abteilung für Arbeit mit Jugend, Kindern und jungen Familien. Tel.: 0821-5099317, Mob.: 0176 31426493,
E-Mail: jugendliche@ikg-augsburg.com