Hilfestellung in Rentenangelegenheiten (für russische Staatsbürger)

Viele von unseren Mitgliedern und deren Familienangehörigen (russische Staatsbürger) sind schon im Renteneintrittsalter und müssen sich um die gesetzliche russische Altersrente kümmern. Rentenberechtigt sind nicht nur die Personen, die bereits in der Russischen Föderation das Rentenalter erreicht haben, sondern auch solche, die das Rentenalter schon in der Bundesrepublik erreicht haben. Die russischen Staatsangehörigen, die im Deutschland leben, können die Rente beim Rentenfond der Russischen Föderation persönlich oder per Post beantragen oder sich auch an den Rentenfond der jeweiligen Region richten, aus der der Rentner ausgereist ist.

Um eine russische Altersrente zu beantragen, müssen aber außer Rentenantrag noch zahlreiche Unterlagen beim russischen Rentenfond in Moskau oder bei der örtlichen Stelle des „Rentenfonds Russlands“, der man vor der Ausreise zugeordnet wurde, eingereicht werden.

Das Integrationsbüro hilft den Betroffenen, solche Anträge vorzubereiten und dafür benötigte Unterlagen und Bescheinigungen zu besorgen, um die Beantragung der russischen Rente insbesondere für Personen mit körperlichen Einschränkungen bzw. Einschränkungen der eigenen Mobilität oder auch im Bett liegenden Menschen wesentlich zu erleichtern.

Des Weiteren müssen alle russischen Rentenbezieher mit festem Wohnsitz außerhalb Russlands für die Weiterbewilligung der Rente einmal im Jahr eine Lebensbescheinigung (seit dem 01.01.2014 – Akt der persönlichen Vorstellung) bei dem russischen Rentenfond einreichen. Hierfür muss die berechtigte Person persönlich bei der diplomatischen Vertretung oder vor einem deutschen Notar erscheinen (wobei im Falle eines notariell erstellten Aktes der persönlichen Vorstellung eine einschließende Beglaubigung durch eine Apostille erforderlich ist und danach eine Übersetzung in die russische Sprache und anschließend einer Beglaubigung durch das russischen Konsulat bedarf), was diese Vorgehensweise viel umständlicher und wesentlich teurer macht.

Um die Wege zum russischen Generalkonsulat in München kürzer zu machen, organisieren wir regelmäßige Treffen mit Konsulatsmitarbeitern zur Erteilung von Lebensbescheinigungen und anderen für die Rentenzwecke benötigten Unterlagen am Ort im Gemeinderaum in Augsburg. Durch diesen Hilfsservice werden ältere Personen mit Behinderung oder/und eingeschränkter Mobilität vom Konsulatsmitarbeiter zu Hause, in Krankenhäusern, Seniorenresidenzen und Altenheimen besucht.

Für alle Gemeindemitglieder und ihre Familienangehörigen (russische Staatsangehörige) bietet das Integrationsbüro auch praktische Hilfe bei Passverlängerung bzw. Beantragung von russischen Reisepässen nach Ablauf der Gültigkeit: Vorbereitung von Online-Anträgen und eine vorherige Terminvermittlung zur Abgabe der Unterlagen beim Generalkonsulat in München.