Revisionskommission

Die Revisionskommission wird von der Hauptversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt und handelt unter Einhaltung der Anforderungen der Gemeindesatzung und der deutschen Gesetzgebung. Sie arbeitet auf der Grundlage einer Ordnung, die von der Hauptversammlung beschlossen wird.

Die Revisionskommission hat das Recht, Einsicht in alle Unterlagen der Gemeinde zu nehmen. Die Tätigkeit der Revisionskommission ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.

Die Hauptaufgabe der Revisionskommission besteht insbesondere darin, darüber zu wachen, dass die finanziellen Mittel der Gemeinde entsprechend den Grundsätzen und Zielen dieser Satzung eingesetzt werden und die Verwendung der Finanzmittel zu überprüfen. Sie erarbeitet dazu Berichte und Vorschläge, die dem Vorstand und der Hauptversammlung zu unterbreiten sind.

Die Kommission verfügt über umfangreiche Kompetenzen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit organisieren die Revisoren ihre Tätigkeit in folgenden Bereichen:

  • Prüfung dessen, ob die Beschlüsse der Hauptversammlung richtig ausgeführt werden
  • Kontrolle über die Finanz- und Wirtschaftstätigkeit des Gemeindevorstandes
  • Prüfung der Finanzunterlagen der Gemeinde
  • Kontrolle über die der Gemeinde zugehenden materiellen und finanziellen Mittel, inklusive aller Spendenarten
  • Prüfung der Tätigkeit der Inventurkommission, Kontrolle über Erfassung und Abschreibung des der Gemeinde gehörenden Vermögens.

Zusammensetzung und Zuständigkeiten

Die Revisionskommission wählt aus ihrer Mitte eine bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter und verteilt Zuständigkeiten. Die Kommission besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

Bekker Ella (Vorsitzende)

Schulmann Evgeniya (Stellvertretende Vorsitzende)

Kvasha Ryta (Mitglied der Revisionskommission)